Technik im Schultheater – Donnerstag, 28. November 2024

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Foto: Pixabay

„Technik im Theater, das  machen bei mir die Techniker!“ – „Technik im Theater, irgendwie funktioniert das schon.“

Wer etwas genauer Bescheid wissen will, für den bietet dieser eintägige Workshop einen praxisnahen Einblick in technische Grundfragen des Schultheaters. Ein besonderes physikalisches oder elektrotechnisches Vorwissen braucht es dazu erst einmal nicht.

Im Vordergrund stehen Versuche mit Licht- und Tonsteuerung, sowie eventuell Möglichkeiten von Videoeinsatz und Sicherheitsfragen. Überlegungen zu notwendigen und sinnvollen Anschaffungen sowie ein Einblick in verschiedene Informationsquellen werden das Angebot des Workshops abrunden.

Um bequeme, bewegungsfreundliche und unempfindliche Kleidung wird gebeten!

Die Dozierenden und Workshopleitungen stellen sich vor!

Michael Aust ist seit vielen Jahren Theaterlehrer am Egbert-Gymnasium, Münsterschwarzach. Er leitete in dieser Funktion Schülertheatergruppen jeden Alters an und produzierte Stücke in verschiedensten Formaten. Neben der schulischen Tätigkeit absolvierte er den Qualifizierungslehrgang in Dillingen und das Erweiterungsstudium an der Universität Erlangen-Nürnberg. Ergänzend qualifizierte er sich als Filmlehrer am PI in München. Er organisiert Fortbildungsveranstaltungen im Bezirk Unterfranken, leitet seit einigen Jahren den Verband für Theaterlehrer am Gymnasium (TAG) und engagiert sich aktuell in führender Funktion für die Theatertage des Gymnasiums in Bayern.  

Termin, Infos und Anmeldung

Termin: Freitag, 26. Juli 2024 (14 bis 20 Uhr) und Samstag, 27. Juli 2024 (10–16 Uhr)

Ort: AkademieLAB (Kulturwerkstatt Auf AEG, Muggenhofer Straße 141, 90429 Nürnberg)

Teilnahmegebühr: 60,- €

Erm. Teilnahmegebühr: 30,- € für Lehrkräfte aus Bayern

Anmeldeschluss: Donnerstag, 21. November 2024

>> Zum Anmeldeformular der Akademie!

>> Zur Anmeldung via FIBS!

>> Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise!

Eine Reisekostenerstattung seitens der Akademie ist nicht möglich! Fahrt und Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmenden oder wenn möglich von deren Dienststellen getragen werden.